Bericht über die Sitzung der Studienkommission vom 29.04.2015 und Ausblick auf die Themenarbeit im Fakultätsrat am 13.05.2015

Sitzverhältnis-Seite001Am 29.4.2015 fand die erste Sitzung der Studienkommission in der Legislatur 2015/16 statt, in der eine_e Kandidat_in für das Amt der/des Studiendekan_in als Vorschlag für den Fakultätsrat gewählt werden sollte. Zuvor hatte es bereits intensive Briefwechsel zwischen Studierendenvertreter_innen und dem Dekan Harry Noormann, Telefonate mit dem Uni-Präsidenten Volker Epping und ein Treffen zwischen den studentischen Vertreter_innen im Fakultätsrat, dem Dekan sowie dem scheidenden Studiendekan Ingo Bultmann gegeben.

Diese fanden statt, da das Dekanat (entgegen der Grundordnung der Universität)  keine konstituierende Sitzung des Fakultätsrates vor Beginn der neuen Legislatur am 1. April vorsah, sondern darauf beharrte, dass die Kandidierenden für das Dekanat bereits feststünden und ein solcher Zeitpunkt die Beschlussfähigkeit des Organs gefährden würde. Statt – wie im Hochschulgesetz vorgesehen – in der Studienkommission einen Vorschlag für den/die Studiendekan_in auszuarbeiten, haben die Professor_innen es vorgezogen, außerhalb des zuständigen Gremiums im Stillen nach einer/einem geeigneten Kandidat_in zu suchen. Wir, die studentischen Vertreter_innen, verurteilen dieses Vorgehen. Es widerspricht den Grundsätzen einer demokratischen Hochschule zutiefst.

Zu Beginn der Sitzung der Studienkommission fasste Herr Dr. Bultmann eben genau diesen Vorgang nochmals zusammen und wir bezogen erneut Stellung zur Informationspolitik des Dekanats und der fehlenden Einbeziehung der studentischen Interessen, bevor dann unter dem Tagesordnungspunkt 4 gewählt wurde. Gemäß Beschlusslage des Fachschaftsrates haben die studentischen Vertreter_innen eine Gegenkandidatur zu Frau Prof. Dr. Mackowiak aufgestellt. Die Nominierung des Gegenkandidaten, der Mitglied des wissenschaftlichen Mittelbaus ist, sorgte für reichlich Unruhe auf Seiten der Professor_innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen. Nach diversen Versuchen die Kandidatur entgegen der Geschäftsordnung abzuwiegeln, weil der Kandidat nicht anwesend sei und so nicht befragt werden könne und auch keine Einwilligung zur Kandidatur vorlag (all dies sieht die Geschäftsordnung des Senates, auf deren Grundlage die Studienkommission tagt, nicht vor!), wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt. In dieser konnten sich die studentischen Vertreter_innen strategisch beraten und formulierten einen Forderungskatalog, der mit dem Rückzug des Vorschlags im Protokoll aufgenommen werden sollten. Die Forderungen lauteten im Einzelnen:

  1. Die Studienkommission möge beschließen, in der kommenden Sitzung eine Arbeitsgruppe mit studentischer Mehrheit zur Erarbeitung einer Geschäftsordnung für die Studienkommission der Philosophischen Fakultät einzurichten.
  1. Die Studienkommission möge beschließen, vom alten und neuen Dekanat eine öffentliche Stellungsnahme zum Kadidat_innenfindungsprozess und der Dekanatswahl mit einer Entschuldigung des Dekanat gegenüber der Fachschaft einzufordern.
  1. Die Studienkommission möge beschließen, dem Fakultätsrat nahezulegen:
  • a) den studentischen Vertreter_innen im Fakultätsrat, der Studienkommission und dem Vorstand des Fachschaftsrates ein gemeinsames Büro mit IT-Ausrüstung, elektronischer Infrastruktur, Drucker, Zugriff auf Verteiler der Fakultät usw. zur Verfügung zu stellen.
  • b) Ein studentisches Dekanatsmitglied in der entsprechenden Ordnung zu ergänzen
  • c) Die Allgemeine Institutsordnung der Fakultät zu Gunsten der Viertelparität in Institutsvorständen zu modifizieren.

Diese Anträge wurden gemäß unserer Vereinbarung mit Frau Mackowiak, Herrn Bultmann und Herrn Döhler, dem neuen Forschungsdekan, mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Wir sind gespannt auf die nächste Fakultätsratsitzung, die am 13.5.2015 stattfinden und genau diese Anträge berücksichtigen wird. Mit den Beschlüssen, die einerseits die Arbeit der Studienkommission selbst, andererseits das Dekanat betreffen und schließlich Empfehlungen an den Fakultätsrat darstellen, zu welchen dieser Stellung beziehen muss, glauben wir, wegweisende Entwicklungen zugunsten einer strukturellen Stärkung studentischer Partizipation in den akademischen Gremien der Fakultät und einen kleinen Beitrag zur Demokratisierung der Hochschule angestoßen zu haben. Der Fakultätsrat wird gezwungen sein, sich eindeutig zu positionieren und gegenüber den Forderungen der Fachschaft Stellung zu beziehen. In der Themenarbeit „Demokratie in der Universität – Strukturelle Bedingungen und Hindernisse studentischer Partizipation in der akademischen Selbstverwaltung“ werden wir auf Grundlage der Empfehlungen der Studienkommission konkrete Anträge einbringen und diskutieren.

Wir freuen uns über interessierte Kommilitonen, die uns als Gäste (auch argumentativ) unterstützen mögen und ihre Solidarität zu unseren Forderungen zum Ausdruck bringen.